Als Notarin biete ich Ihnen fachkundige Dienstleistungen in allen notariellen Tätigkeitsgebieten sowie schnelle und effiziente Abwicklung Ihrer Anliegen. Mir geht es vor allem darum, zwischen den Beteiligten durch eindeutige Formulierungen klare Verhältnisse zu schaffen, um hierdurch späteren Auseinandersetzungen wirksam vorzubeugen.
Als unparteiische Beraterin stehe ich Ihnen in allen Angelegenheiten des Rechts zur Seite. Alle Beteiligten werden gleichermaßen über mögliche Risiken belehrt, wodurch die Benachteiligung einer Partei ausgeschlossen wird. Als Trägerin eines öffentlichen Amtes stehe ich dafür ein, dass notariellen Urkunden auch noch nach Jahrzehnten Beweiskraft hinsichtlich der getroffenen Regelungen und der Identitäten der Beteiligten zukommt.
Für mich ist selbstverständlich: Gründlichste Bearbeitung aller Mandate in schnellstmöglicher Zeit sowie vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Mandanten und Behörden. Als Notarin biete ich mehr als Verträge „von der Stange“ und gestalte auch für schwierige Situationen rechtssichere Urkunden.
Mein Spektrum notarieller Tätigkeit – entsprechend dem gesetzlichen Leitbild der Notarin:
- Beglaubigungen
- Erbrecht (Testamente, Erbverträge, Erbscheinsanträge, Anträge von Testamentsvollstreckerzeugnissen, Vereinbarungen zur Nachlassabwicklung)
- Familienrecht (Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Adoptionsanträge, Vaterschaftsanerkennung)
- Gesellschaftsrecht (Gründungen von GmbHs, KGs und AGs, Handels- und Vereinsregisteranmeldungen, Gesellschafter- und Hauptversammlungen)
- Immobilienrecht (Kaufverträge, Übertragungsverträge, Teilungserklärungen nach WEG, Bestellung von Grundschulden, Grunddienstbarkeiten)
- Vollmachten (General-, Vorsorge-, Betreuungsvollmacht, Patientenverfügungen)
Was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen … Das sehe ich genauso wie Johann Wolfgang von Goethe. Deshalb setze ich mich aktiv und effektiv für einen zügigen Beurkundungsablauf ein – damit Sie Ihre Urkunde zeitnah mit nach Hause nehmen können. Dem voraus geht stets meine Praxis, die gewünschte Beurkundung zwecks überlegtem Handeln vorzubesprechen.
Zu meiner beratenden Sorgfaltspflicht gehört, den Sachverhalt im Sinne der Beteiligten zu klären und zu erklären, dabei über die rechtliche Tragweite umfänglich zu informieren und alles Relevante korrekt, klar und unzweideutig in der Urkunde umzusetzen.
Im Anschluss daran wird umgehend der Entwurf von Vertrag oder Urkunde realisiert und den Beteiligten zur Verfügung gestellt. Nach gründlicher Prüfung und Genehmigung vereinbaren wir mit Ihnen kurzfristig einen Termin zur Beurkundung – für ein rechtswirksames Ergebnis.